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In drei Schritten ggfs. schuldenfrei!
Sie benötigen professionelle Hilfe, um endlich wieder Lebensqualität zurück zu bekommen?



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Dann sind Sie bei Rechtsanwalt Ludwig vor Ort in Dresden mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Verbraucher/ Privatinsolvenz genau richtig!



Tel.: 0351 / 89519420
Info@rechtsanwaltskanzlei-ludwig.de
Freiberger Str. 73
01159 Dresden



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In wenigen Schritten Schuldenfrei

1. Schritt


Zunächst wird in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Situation in aller Ruhe und Sorgfalt besprochen. Ziel dabei soll es sein, für Sie eine optimale Lösung für Ihre Entschuldung zu finden.
Kommt für Sie eine Verbraucherinsolvenz als Ausweg aus der Schuldenfalle in Betracht, sind auch hierfür eine Menge Fragen zu klären.


2. Schritt

Bevor es überhaupt zu einem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren kommen kann, geht diesem ein außergerichtlicher Einigungsversuch, auch außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren genannt, mit allen Gläubigern voraus.
§ 305 Abs. 1 InsO sieht dabei zwingend vor, dass der Einigungsversuch nicht durch den Schuldner allein, sondern von einer geeigneten Person oder Stelle mit den Gläubigern versucht wird. Geeignete Personen sind z.B. Rechtsanwälte.
Gelingt Rechtsanwalt Ludwig durch seine langjährige Erfahrung durch professionelle und kompetente Verhandlung eine Einigung, etwa durch Vorschlagen einer Einmahlzahlung, die nur einen Bruchteil von der Gesamtverschuldung betragen kann, kommt es gar nicht erst zum gerichtlichen Verfahren der Verbraucherprivatinsolvenz.
Dies ist Ihre Chance zur Vermeidung einer Verbraucherinsolvenz.
Das Angebot einer Einmalzahlung, etwa durch die Bereitstellung eines Betrages aus Ihrer Familie ist hier nur eine Möglichkeit.
Aber auch bei Verschuldeten, die nicht über solche finanziellen Mittel verfügen, ist es u.a. durch Vorschlagen eines sog. flexiblen Nullplans möglich, mit den Gläubigern zuverhandeln.
Diese Verfahrensstufe ist für den Schuldner bei einem Rechtsanwalt kostenlos, wenn er Anspruch auf Beratungshilfe hat und diese erteilt wird. Hierbei werden die Kosten vom Land übernommen.


3. Schritt

Kommt jedoch eine Einigung auch nur mit einem Gläubiger dennoch nicht zustande, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert.Rechtsanwalt Ludwig stellt Ihnen die notwendige Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 InsO aus, welche Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 311 InsO) zu stellen.
Beim Antrag auf Verbraucherinsolvenz haben Sie die Möglichkeit bei Bedarf einen Verfahrenskostenstundungsantrag zu stellen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll per Telefon oder per E-Mail an Rechtsanwalt Ludwig der Ihnen gerne mit seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kompetent weiter hilft.



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Schuldnerberatung Dresden